Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern – Beteiligungsverfahren – Fluglärmschutzverordnungen für die Flugplätze Lechfeld, München und Salzburg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 44 Tage  

durchführende Organisation

Freistaat Bayern - Bayr. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Das Landesentwicklungsprogramm soll zur vorläufigen Sicherung der Lärmschutzbereiche der Flugplätze Lechfeld, München und Salzburg fortgeschrieben werden.

Gemäß Art. 18 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 6 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes ist der Entwurf der Fortschreibung bis zum 2. Juli 2026 auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm) abrufbar.

Im Rahmen eines Pilotverfahrens ist der Planentwurf zudem bis zu dem genannten Zeitpunkt über die digitale Beteiligungsplattform DiPlanBeteiligung (https://by.beteiligungrog.diplanung.de/plan/lepbayernfluglaermschutzverordnungen) einsehbar.

Es besteht für jedermann in der Stadt Augsburg und den betroffenen Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Landsberg am Lech, Freising, Erding, Dachau, München und Berchtesgadener Land die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die o.g. Beteiligungsplattform oder per E-Mail bzw. auf dem Postweg

bis einschließlich 2. Juli 2026

(E-Mail: lep-beteiligung@stmwi.bayern.de; Postanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München, Tel.: 089/2162-7002).

Auf Anfrage ist der Planentwurf bis zu dem genannten Zeitpunkt bei der obersten Landesplanungsbehörde, Unsöldstraße 2, 80538 München einsehbar.

Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Oberste Landesplanungsbehörde

E-Mail: lep-beteiligung@stmwi.bayern.de

Postanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München 

Telefon: 089/2162-7002

Das Landesentwicklungsprogramm soll zur vorläufigen Sicherung der Lärmschutzbereiche der Flugplätze Lechfeld, München und Salzburg fortgeschrieben werden.

Gemäß Art. 18 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 6 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes ist der Entwurf der Fortschreibung bis zum 2. Juli 2026 auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm) abrufbar.

Im Rahmen eines Pilotverfahrens ist der Planentwurf zudem bis zu dem genannten Zeitpunkt über die digitale Beteiligungsplattform DiPlanBeteiligung (https://by.beteiligungrog.diplanung.de/plan/lepbayernfluglaermschutzverordnungen) einsehbar.

Es besteht für jedermann in der Stadt Augsburg und den betroffenen Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Landsberg am Lech, Freising, Erding, Dachau, München und Berchtesgadener Land die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die o.g. Beteiligungsplattform oder per E-Mail bzw. auf dem Postweg

bis einschließlich 2. Juli 2026

(E-Mail: lep-beteiligung@stmwi.bayern.de; Postanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München, Tel.: 089/2162-7002).

Auf Anfrage ist der Planentwurf bis zu dem genannten Zeitpunkt bei der obersten Landesplanungsbehörde, Unsöldstraße 2, 80538 München einsehbar.

Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Oberste Landesplanungsbehörde

E-Mail: lep-beteiligung@stmwi.bayern.de

Postanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München 

Telefon: 089/2162-7002

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